Hierzulande gibt es mit Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totensonntag und Heiligabend insgesamt neun gesetzlich geschützte Stille Feiertage, an denen aus sittlichen und religiösen Gründen Tanzverbot herrscht. Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sind laut bayerischem Feiertagsgesetz nur dann erlaubt, wenn der ernste Charakter, der diesen Tagen entspricht, gewahrt bleibt. Letzteres gilt auch für Musikdarbietungen. Außer am Karfreitag, an diesem Tag ist jegliche Musik in Räumen mit Schankbetrieb verboten.
Auch heuer berichteten etliche Medien um den Karfreitag herum wieder über das mittlerweile strittige Tanzverbot an den Stillen Feiertagen. Federführend befeuert wird diese Debatte seit Jahren vom Bund für Geistesfreiheit. Dieser nämlich hält die kirchlichen Feiertage, an denen das Tanzen untersagt ist, für nicht mehr zeitgemäß. Damit werde die bürgerliche Freiheit eingeschränkt. Deshalb protestiere man mit sogenannten Heidenspaß-Partys. Darüber hinaus wolle man unter Berufung auf einen weltlichen Humanismus mit einer demokratischen, nicht-religiösen und ethischen Lebensauffassung die Privilegien, welche die beiden christlichen Kirchen genießen, nicht länger akzeptieren.
Einen Teilerfolg hat die säkulare Weltanschauungsgemeinschaft mit ihren knapp 5.000 Mitgliedern in Bayern durch Klage bereits errungen: Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2016 das generelle Tanzverbot am Karfreitag, also den Ausschluss jeder möglichen Ausnahme, für unverhältnismäßig. Grundsätzlich bedeute dieses Urteil aber keineswegs, dass jede „Karfreitags-Party“ genehmigt werden müsse, so die Richter.
Rund 13 Millionen Einwohner zählt Bayern. Mit immerhin 54,8 Prozent seiner Einwohner ist der Freistaat überwiegend katholisch geprägt. Der Anteil der evangelischen Christen beträgt 20,7 Prozent. Beide christliche Konfessionen zählen über zehn Millionen Menschen. Nachdem die Stillen Feiertage von einer konfessionslosen Minderheit umstritten werden, stellt sich die Frage, ob das demokratische Mehrheitsprinzip funktionieren und wie der Großteil der bayerischen Bevölkerung mit seinen christlich überlieferten Feiertagen in Zukunft umgehen wird. Diese wurden schließlich nicht aus und zur Gaudi installiert. In ihrer Bedeutung sind sie nicht mit beliebig gestaltbaren Urlaubstagen zu verwechseln, ebenso wie christliche Lebensbejahung und Sinnfindung nicht durch Heidenspaß-Veranstaltungen konterkariert werden können. Feiertage dienen der geistigen Ausrichtung, der Erinnerung und Erbauung und sollen angemessen begangen werden. Erst wenn dieser gesellschaftliche Konsens über ihren tieferen Sinn nicht mehr bestünde, dann, aber nur dann, müsste man sie konsequenterweise abschaffen und zu gewöhnlichen Arbeitstagen umfunktionieren. In diesem Fall würde sich wohl auch der Heidenspaß aufhören.
MS